
Mit allgemeinem Teil des Strafrechts werden die §§ 1 - 79b Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet, die die grundlegenen Vorschriften enthalten, die für alle Straftatbestände des besonderen Strafrechts gelten. Der allgemeine Teil umfasst folgende Abschnitte: • Verbrechen und Vergehen. • Begehungs- und Unterlassungsdelikte • Vorsätzli...
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